Verfahren bei Kündigung der Mitgliedschaft

Da es bei Kündigungen der Mitgliedschaft zu Missverständnissen gekommen ist hier noch einmal die korrekte Vorgehensweise:

 

1. Kündigungen müssen schriftlich (also nicht per Email) beim Mitgliedswart eingehen. Das auf der Homepage hinterlegte Formular kann verwendet werden, muss aber ausgedruckt werden.

 

2. Die Kündigung muss lt. § 5 Abs. 6 der Satzung fristgerecht eigehen.

"Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich zum Ende des Halbjahres mit einer einmonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Vorstand erklärt werden."

Beispiel: Ich beende meine Mitgliedschaft zum 31.12.2020. Die Frist ist gewahrt, wenn ich diese Mitteilung dem Vorstand bis zum 30.11.2020 zukommen lasse.

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